Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines und Vertragsleistungen
adsbe ist eine Werbeagentur im Bereich des Online-Marketings und begleitet den Kunden umfassend bei allen Facetten des Performance Marketings. Das Leistungsspektrum umfasst dabei sämtliche Dienstleistungen von bloßem „Consulting“ bis zum vollständigen „Done 4 You“, wobei adsbe den Kunden unter anderem bei der Neukundengewinnung, Reichweitensteigerung, Stärkung des Brandings, der Steigerung von Ticketverkäufen, der Umsatzsteigerung und / oder der Gewinnung von Mitarbeitenden über bezahlte Werbeanzeigen im Internet und / oder Maßnahmen zur Suchmaschinenoptimierung berät und unterstützt.
adsbe erbringt für den Kunden die im Werbeagenturvertrag und dessen Anlagen aufgelisteten und näher beschriebenen (Online-) Dienstleistungen im Zusammenhang des Performance Marketings.
adsbe erbringt die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen nach bestem Wissen und Gewissen. Klarstellend vereinbaren die Parteien, dass adsbe keinen konkreten Erfolg schuldet, insbesondere keine bestimmte Anzahl oder Entwicklung von Neukunden bzw. Bewerbern oder einen bestimmten Umsatzwachstum. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass der Kunde adsbe mit „Content Creation“ beauftragt, also zum Beispiel mit der Herstellung von Videos für geplante Werbekampagnen.
Die weitere Konkretisierung der Leistungen dem Werbeagenturvertrag und dessen Anlagen erfolgt durch die Parteien im Rahmen des Prozesses nach den in Ziffer 5 dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen definierten Durchführungsbestimmungen.
adsbe kann vertragsgegenständliche Aufgaben und Leistungen jederzeit auf Dritte delegieren, sofern dem Kunden hierdurch keine zusätzlichen Kosten entstehen oder diese einvernehmlich zwischen den Parteien abgestimmt werden.
2. Vergütung und Fälligkeit
2.1 Der Kunde zahlt für die Laufzeit dieses Vertrags für die im Werbeagenturvertrag und dessen Anlagen genannten Leistungen die in Ziffer II des Werbeagenturvertrags vereinbarte Vergütung („Vergütung“).
2.2 Kosten für die Buchung / Aktivierung der bezahlten Werbeanzeige bei Dritten (insbesondere Social Media Plattformen) sind von der Vergütung nicht umfasst. Diese Kosten trägt der Kunde.
2.3 Barauslagen und besondere Kosten, die adsbe auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden entstehen oder von adsbe sinnvollerweise für die Erbringung ihrer Leistungen aufgewendet werden, werden dem Kunden zum Selbstkostenpreis (weiter-)berechnet. Hierzu zählen z.B. GEMA-Gebühren und sonstige nutzungsrechtliche Abgeltungen, Künstlersozialversichenungsabgaben und Zollkosten sowie außergewöhnliche Kommunikations-, Versand- und Vervielfältigungskosten. Soweit über die vertraglich geschuldeten Leistungen hinaus zusätzliche Leistungen seitens adsbe erbracht werden sollen, bedarf dies einer separaten schriftlichen Vereinbarung.
2.4 Für den Fall, dass im Rahmen der Vergütung ein monatlicher Retainer vereinbart wird, so ist dieser jeweils zum Monatsersten im voraus zur Zahlung fällig. Wird ein Grundbetrag vereinbart, ist dieser mit Abschluss dieser Vereinbarung fällig. adsbe stellt dem Kunden über den monatlichen Retainer und den Grundbetrag eine entsprechende Rechnung.
2.5 Die Parteien werden die Wirtschaftlichkeit des Retainers in regelmäßigen Abständen prüfen und dessen Höhe, soweit erforderlich, anpassen.
3. Inkrafttreten, Laufzeit und Verlängerung
3.1 Diese Vereinbarung tritt mit Unterschrift beider Parteien in Kraft und hat die im Werbeagenturvertrag und dessen Anlagenvereinbarte initiale Laufzeit („Initiale Laufzeit“). Das Recht zur ordentlichen Kündigung ist ausgeschlossen. Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB) bleibt unberührt.
3.2 Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in den im Werbeagenturvertrag und diesen Allgemeinen Vertragsbedingungen ausdrücklich genannten Fällen vor. Ein wichtiger Grund liegt zudem dann vor, wenn der Kunde in mindestens zwei aufeinanderfolgenden Monaten mit der Zahlung von nach dem Werbeagenturvertrag fälligen Leistungen im Verzug ist und auch nach Einräumung einer angemessenen Frist nicht oder nicht vollständig leistet. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch die adsbe bleibt von der außerordentlichen Kündigung ausdrücklich unberührt.
3.3 Mit Beendigung des Kooperationsvertrages, gleich aus welchem Grund, erlöschen automatisch sämtliche dem Kunden hiermit gewährten Rechte bzw. fallen an adsbe zur freien Verfügung zurück. Der Kunde hat sodann die Nutzung sämtlicher Arbeitsergebnisse, der eingeräumten Nutzungsrechte und aller sonstigen Leistungen zu unterlassen.
4. Durchführung des Vertrags, Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Leistungserbringung durch adsbe wesentlich von einer vertrauensvollen und effizienten Zusammenarbeit der Parteien und der Mitwirkung durch den Kunden abhängt. Die Parteien werden sich bei der Durchführung der vorliegenden Vereinbarung fortlaufend (üblicherweise in Bi-Weeklys) abstimmen und gegenseitig bestmöglich unterstützen, insbesondere der jeweils anderen Partei unverzüglich alle notwendigen Informationen und Unterlagen im Zusammenhang mit der Durchführung dieser Vereinbarung zur Verfügung stellen und von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis geben, die für die Zusammenarbeit von Belang sein könnten.
4.2 Die Mitwirkungspflichten des Kunden sind Hauptleistungspflichten und nicht lediglich Nebenpflichten oder Obliegenheiten des Kunden. Klarstellend erklären die Parteien, dass die Pflicht zur Zahlung der Vergütung nicht entfällt, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nicht hinreichend nachkommt und dadurch adsbe vorübergehend und endgültig seine Leistungspflichten oder Teile davon nicht erfüllen kann.
4.3 Der Kunde teilt adsbe den Namen und die Kontaktinformationen (Name, E-Mail-Adresse, Telefonnummer) eines Ansprechpartners und eines Stellvertreters mit, der die zur Durchführung des Vertrags erforderlichen Dokumente und Informationen hat oder beschaffen kann sowie Entscheidungen für den Kunden treffen darf.
4.4 Der Kunde stellt sicher, dass der Ansprechpartner oder sein Stellvertreter zu den üblichen Geschäftszeiten (Mo-Fr jeweils 9 bis 20 Uhr) telefonisch sowie per E-Mail (auch mobil) zur Verfügung steht.
4.5 Die Zusammenarbeit erfolgt üblicherweise nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen.
4.5.1 Nach einem üblichen Kick-off-Meeting, stellt der Kunde adsbe die für die jeweiligen Online-Marketing-Maßnahmen relevanten Informationen, insbesondere Werbefotos und Dateien, in geeigneter Form und in angemessener Zeit vor dem Beginn des geplanten Marketingzeitraums zur Verfügung.
4.5.2 adsbe übermittelt dem Kunden anschließend je nach Einzelfall einen ersten Entwurf der Kampagnenstrategie, der Werbe-Anzeigen oder einen anderweitigen Vorschlag mit wesentlichen Informationen zur Umsetzung der beabsichtigten Online-Marketing-Maßnahmen.
4.5.3 Sofern der Kunde Änderungen des Vorschlags verlangt, bemüht sich adsbe, diese Wünsche zu berücksichtigen, es sei denn, dies ist nach Gepflogenheiten der Branche, Treu und Glauben oder im Rahmen der betrieblichen Leistungsfähigkeit von adsbe nicht zweckmäßig oder sogar unzumutbar.
4.5.4 Bei Anzeigen erfolgt die Freigabe durch den Kunden nach Übersendung (E-Mail ausreichend) des finalen Vorschlags. Die Freigabe kann auch durch schlüssiges Verhalten, insbesondere durch Zahlungen oder das Aktivieren der Werbeanzeige, erfolgen. Die Freigabe gilt als erteilt, wenn adsbe nicht innerhalb von 7 Werktagen eine Rückmeldung des Kunden erhält.
4.5.5 Die Buchung und Aktivierung der Werbeanzeige(n) erfolgt auf Grundlage des finalen Vorschlags über das Konto des Kunden und durch den Kunden selbst. Auf Wunsch des Kunden übernimmt adsbe die Buchung und Aktivierung der Werbeanzeige(n). Hierfür erteilt der Kunde adsbe Zugriff auf sein Werbekonto auf der jeweiligen Plattform. Diese Zugriffmöglichkeit ändert nichts an der Verantwortlichkeit des Kunden für die Inhalte und die Rechtsicherheit seines Accounts auf den jeweiligen Plattformen. Klarstellend erklären die Parteien, dass adsbe hierfür keine Haftung übernimmt.
4.5.6 adsbe wird regelmäßig die Kampagnenleistung tracken und sofern nach dem Ermessen von adsbe erforderlich, entsprechende Anpassungen vornehmen. adsbe wird dem Kunden zudem im branchenüblichem Umfang Berichte über die Kampagnenleistung zur Verfügung stellen.
4.5.7 Dem Kunden steht es grundsätzlich frei, eigenständig Änderungen in Kampagnen vorzunehmen, er hat adsbe hierüber aber zuvor zu informieren. Der Kunde trägt für die Konsequenzen (Entwicklung der Kampagne, verlorenes Werbebudget etc.) selbst die Verantwortung.
4.6 Der Kunde versichert, dass er zur Weitergabe und Verwendung und Verwertung sämtlicher von ihm an adsbe übermittelter Informationen, Unterlagen und Medien unter allen rechtlichen Gesichtspunkten berechtigt ist.
5. Einräumung von Nutzungsrechten durch adsbe
5.1 adsbe ist Inhaber der Rechte an den Arbeitsergebnissen, insbesondere Urheber von erstellten Anzeigen.
5.2 Der Kunde erwirbt für die Dauer und im Umfang des Vertrages die inhaltlich und räumlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von adbse im Rahmen dieses Auftrags gefertigten Arbeiten, soweit die Übertragung nach deutschem Recht oder den tatsächlichen Verhältnissen (besonders für Musik-, Film- und Fotorechte) möglich ist, für die Nutzung im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland.
5.3 Die Übertragung der Nutzungsrechte steht unter der auflösenden Bedingung, dass der Kunde mit mehr als einer monatlichen Zahlung des Retainers ganz oder teilweise im Rückstand ist.
5.4 Das Nutzungsrecht des Kunden umfasst insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Ausstellung, das Recht zur öffentlichen Wiedergabe, einschließlich des Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrechts, des Rechts zur öffentlichen Zugänglichmachung, des Senderechts, des Rechts zur Wiedergabe durch Bild- und Tonträger sowie des Rechts der Wiedergabe von Funksendungen, außerdem das Recht zur öffentlichen Zugänglichmachung (insbesondere über das Internet), das Recht zur Bearbeitung und Umgestaltung. Von der Rechteeinräumung umfasst ist dabei insbesondere das unbegrenzte Recht, die Anzeige oder Teile hiervon, insbesondere die darin enthaltenen Fotografien, Videos, Grafiken oder Texte,
auf der Website oder eigenen Social Media-Accounts des Kunden öffentlich zugänglich und verfügbar zu machen, zu vervielfältigen und zu verbreiten;
bei Ausstellungen und Events jeder Art vorzuführen, gleich ob digital oder analog;
auf allen bekannten oder gegenwärtig unbekannten aber zukünftig bekannten Speichermedien zu kopieren und zu verbreiten (insbesondere DVDs, andere HD-Speichermedien, Flash-Memory-Cards, Sticks);
für Bücher oder andere Dokumente, Werbemaßnahmen, Anzeigenwerbung (einschließlich Plakat-), Broschüren oder Kataloge zu nutzen.
5.5 Die Einräumung der Nutzungsrechte ist nicht exklusiv. adsbe behält sich eine eigene Nutzung – insbesondere zu Zwecken der Referenzwerbung – vor.
6. Einräumung von Rechten durch den Kunden
6.1 adsbe ist berechtigt, geschützte Marken, Logos, Namen und sonstige geschäftliche Kennzeichen des Kunden im Rahmen der Vertragsdurchführung zu verwenden.
6.2 adsbe ist berechtigt, den Kunden auf ihren Webseiten, in ihren Profilen und in sonstigen digitalen und physischen Medien als ihren Kunden und Referenz zu nennen. adsbe ist ebenfalls gestattet, sämtliche Arbeitsergebnisse (z.B. Anzeigen) zur Darstellung und Bewerbung von adsbe zu nutzen, insbesondere durch Verbreitung im Internet und über die eigenen Social Media Kanäle. Dieses Nutzungsrecht behält sich adsbe auch für die Zeit nach Beendigung dieses Vertrags vor. adsbe ist zudem berechtigt, den Firmennamen, die Firmenanschrift, das Firmenlogo bzw. die Firmenmarke und die Internetadresse des Kunden zu nutzen. Der Kunde erklärt, Inhaber der Rechte zu sein, und stellt adsbe insoweit bei Inanspruchnahme Dritter auf erstes Anfordern frei. Der Kunde kann die Gestattung jederzeit in schriftlicher Form widerrufen.
7. Datenschutz
7.1 Soweit der Auftragnehmer im Rahmen der Leistungserbringung Kenntnis von personenbezogenen Daten erhält oder eine Datenverarbeitung vornimmt, ist der Auftragnehmer zur vollständigen Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz verpflichtet.
7.2 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im sachlichen Rahmen dieses Vertrages sowie nach Weisung des Auftraggebers. Der Auftragnehmer verwendet die zur Datenverarbeitung überlassenen Daten für keine anderen Zwecke. Kopien oder Duplikate werden ohne Wissen des Auftraggebers nicht erstellt. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
7.3 Sofern erforderlich schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag. Der Auftragnehmer wird technische und organisatorische Maßnahmen zum angemessenen Schutz der Daten des Auftraggebers treffen, die den gesetzlichen Anforderungen genügen. Hierbei sind die Vertraulichkeit, Integrität, Verfügbarkeit und Belastbarkeit der Systeme und Dienste im Zusammenhang mit der Verarbeitung auf Dauer sicherzustellen. Die technisch-organisatorischen Maßnahmen des Auftragnehmers sind gesondert zu diesem Vertrag festzulegen und sind Bestandteil des Vertrags. Der Auftragnehmer gewährleistet ein Verfahren zur Überprüfung der technischen und organisatorischen Maßnahmen. Er ist verpflichtet, die technischen und organisatorischen Maßnahmen an den Stand der Technik anzupassen, soweit dies erforderlich und wirtschaftlich zumutbar ist. Beauftragt der Auftragnehmer zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten einen Unterauftragnehmer, stellt er sicher, dass die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen vom Unterauftragnehmer getroffen werden und dem Stand der Technik entsprechen.
7.4 Der Auftragnehmer hat die Daten nach Weisung des Auftraggebers zu berichtigen, zu löschen oder zu sperren. Soweit ein Betroffener sich unmittelbar an den Auftragnehmer zwecks Berichtigung, Sperrung oder Löschung seiner Daten wendet, leitet der Auftragnehmer dieses Ersuchen unverzüglich an den Auftraggeber weiter. Das gleiche gilt für Auskunftsersuche. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Datengeheimnis sowie etwaige berufliche Verschwiegenheitspflichten zu wahren. Er hat bei der Verarbeitung ausschließlich Beschäftigte einzusetzen, die entsprechend verpflichtet und geschult sind.
7.5 Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber sämtliche in seinen Besitz befindlichen personenbezogenen Daten, erstellte Verarbeitungsergebnisse sowie Datenbestände, die im Zusammenhang mit dem Auftragsverhältnis stehen, unverzüglich nach Erfüllung des Vertrags oder nach Aufforderung durch den Auftraggeber, spätestens mit Beendigung der Zusammenarbeit auszuhändigen oder nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers datenschutzgerecht zu vernichten. Das Protokoll der Löschung ist auf Anforderung vorzulegen. Ein Zurückbehaltungsrecht ist ausgeschlossen.
8. Haftung
8.1 adsbe haftet unbeschränkt bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, für die Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit, nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie bei ausdrücklicher Übernahme einer Garantie.
8.2 Verletzt adsbe eine Pflicht, die wesentlich für das Erreichen des Vertragszwecks ist (Kardinalpflicht), leicht fahrlässig, ist die Haftung von adsbe der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der vorhersehbar und typisch ist.
8.3 Die vorstehende Haftungsbeschränkung gilt auch für die persönliche Haftung der Mitarbeitenden, Vertreter und Organe von adsbe.
9. Freistellung
9.1 Sofern der Kunde adsbe Medien, Daten, Materialien und/oder Inhalte (z.B. Fotografien, Videos, Sounds, Markenlogos, Werbetexte, Produkte) überlässt, sichert er zu, dass diese frei von Rechten Dritter sind und deren Nutzung bzw. Veröffentlichung nicht in irgendeiner Form gegen geltendes Recht verstößt. Zu den überlassenen Inhalten gehören auch solche Inhalte und deren Quellen, die der Kunde adsbe im Hinblick auf die Durchführung der beauftragten Leistungen empfiehlt oder vorschlägt. Sollte adsbe aufgrund solcher vom Kunden stammenden Inhalte von Dritten in Anspruch genommen werden, stellt der Kunde die Agentur von diesen Ansprüchen (inklusive der notwendigen Rechtsverfolgungskosten) auf erstes Anfordern frei.
10. Vertraulichkeit
10.1 Die Parteien verpflichten sich, über den Inhalt dieser Vereinbarung, insbesondere die geschuldeten Leistungen, strengstes Stillschweigen zu bewahren. Dies gilt nicht gegenüber solchen Personen, die zur Kenntnisnahme befugt und gesetzlich oder vertraglich zur Verschwiegenheit verpflichtet sind, oder soweit dies der Wahrnehmung eigener Ansprüche entgegensteht.
11. Aufrechnung, Zurückbehaltungsrecht, Abtretung
11.1 Der Kunde kann gegenüber Forderungen von adsbe nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen.
11.2 Der Kunde darf ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf diesem Vertrag beruht.
11.3 Der Kunde darf seine Rechte und Pflichten aus dieser Vereinbarung nur mit schriftlicher Zustimmung von adsbe abtreten, außer es handelt sich um Geldforderungen, die in dieser Vereinbarung begründet sind.
12. Allgemeine Bestimmungen
12.1 Diese Vereinbarung ersetzt alle bisherigen zwischen den Parteien getroffenen Abreden zu diesem Vertragsgegenstand. Mündliche Nebenabreden hierzu bestehen nicht. Ergänzungen und Abänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform (E-Mail ausgeschlossen), wobei eine Übermittlung per Telefax oder per eingescannter Version des Originaldokuments genügt. Dies gilt auch für den Verzicht auf die vorstehende Form. Der Vorrang der Individualabrede bleibt unberührt.
12.2 Alle Anlagen sind wesentliche Bestandteile des Werbeagenturvertrags.
12.3 adsbe ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus Vertragsverhältnissen mit den Kunden auf verbundene Unternehmen i.S.d. §§ 15 ff. AktG zu übertragen. Der Kunde ist vor der Übertragung schriftlich zu informieren.
12.4 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder sollte eine regelungsbedürftige Lücke bestehen, haben die Regelungen im Übrigen Bestand. Die Parteien werden nach Treu und Glauben Verhandlungen führen, um anstelle der unwirksamen oder fehlenden bzw. unvollständigen, diejenige wirksame Bestimmung zu vereinbaren, die dem dokumentierten Parteiwillen wirtschaftlich am nächsten kommt.
12.5 Dieser Werbeagenturvertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11.4.1980 (UN-Kaufrecht). Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aufgrund und / oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung ist Dresden, Deutschland.
Aktueller Stand der Allgemeinen Vertragsbedingungen ist 01.10.2025.

